Bauarbeitsrecht - Ein Handwerker ohne eigenes Werkzeug ist kein selbstständiger Unternehmer!
LSG Bayern, Urteil vom 18.11.2014 - 5 R 1071/12
Ein Handwerker, dem maßgebliches Werkzeug fehlt, ohne das die Arbeit nicht erbracht werden kann, ist grundsätzlich abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig.